Sponsoren FAQ's

(Informieren Sie sich bitte auch auf der FAQ-Seite für Promo-Fahrer - viele Fragen sind hier ebenfalls erklärt)

Wie kann ich buchen?
Legen Sie sich bitte einen persönlichen Sponsor-Account an.
Hier können Sie Ihre Werbe-Ziele (Internetseiten) eintragen und bestimmte Werbekriterien beeinflussen.
Die endgültige, kostenpflichtige Buchung erfolgt durch Rechnungslegung.

Welche Zahlverfahren kann ich nutzen?
Auf Grund der Betragshöhe ist leider nur eine direkte Überweisung möglich.

Wie lange dauert es, bis meine gebuchte Werbung an Fahrzeugen erscheint?
Insoweit wir in den gewünschten Regionen Ihren Buchungswunsch erfüllen können, beträgt die mittlere Realisierungszeit ca. 2 Wochen.

Was passiert, wenn ein Autofahrer den Vertrag vorzeitig kündigt oder nicht erfüllt?
Der durch Sie bei der Buchung realisierte Reservierungsbetrag wird nur dann vierteljährlich belastet, wenn der Fahrzeughalter die Vertragsbeweise uns zusendet. Kommt dieser seiner Pflicht nicht nach, gilt der Vertrag für uns als beendet … Ihr Reservierungsbetrag wird nicht belastet. Sie können sich dann entscheiden, ob Ihre Werbung auf einem anderen Fahrzeug erscheinen soll, oder ob Sie den so nicht verbrauchten Betrag für die nächste Werbeaktion nutzen wollen.

Was für Angaben kann ich einsehen?
Sämtliche uns vorgelegten Fotos der KFZ, die für Ihre Webseite Werbung fahren, werden in Ihrem Account erscheinen. Gleichfalls die durch den Vertragspartner genannte Fahrstrecken der Quartale, sowie das pol. Kennzeichen des Fahrzeuges.

Welche Möglichkeiten habe ich, mich z.B. gegen bestimmte Fahrzeuge zu wehren
Vor der Freigabe von Werbung können Sie das vorgeschlagene Fahrzeug auf Grund des vorgelegten Fotos bestätigen oder auch ablehnen.

Was passiert, wenn der Schriftzug beschädigt wurde oder unleserlich geworden ist?
Der Vertragspartner ist verpflichtet, für den intakten Schriftzug Sorge zu tragen. Durch die vierteljährlichen Kontrollen wird dies durch uns überprüft.

Kann ein vierteljährliches Foto nicht manipuliert werden?
Wir geben dem Werbepartner kurz vor dem erforderlichen Foto-Beweis eine Code-Kombination via eMail bekannt, die dieser dann beim Fotografieren mit an das KfZ heften muss. Da die Fotos in sehr guter Qualität zu liefern sind, werden etwaige Manipulationsversuche in den meisten Fällen erkannt. Bei Zweifel sind wir berechtigt, eine dritte Person zur direkten Kontrolle des KFZ zu beauftragen. Des weiteren behalten wir uns vor, stichprobenartig Fahrzeuge zu kontrollieren.

Welche Seiten dürfen zur Werbung angemeldet werden?
Generell dürfen nur solche Seiten angemeldet werden, die der deutschen Rechtsauffassung entsprechen und nicht moralischen  Bedenken hervorrufen. Ferner dürfen keine politisch orientierten und solche Seiten angemeldet werden, die auf alkoholische Getränke verweisen.
Bestimmte Internetseiten und Internetnamen gelten als SonderWerbung (siehe Preisliste). Dabei handelt es sich um Internetseiten, die z.B. erotisch orientierte Angebote oder Partner-Markt-Angebote beinhalten.

Wie sieht es mit Kündigungsfristen aus?
Generell gilt der Werbevertrag ab dem Zeitpunkt der KFZ-Zuordnung auf mindestens ein Jahr. Darüber hinaus verlängert sich der einzelne Vertrag um ein weiteres Jahr, insoweit  nicht min. 3 Monate vor Ablauf dieser im System gekündigt wird.

Mir fehlen die finanziellen Mittel für eine größere Startbuchung
Kein Problem - Sie können jederzeit neue Werbungen dazu buchen!